Neue Regelungen ab dem 31.05.2021
Corona-Update
Mit Inkrafttreten mit der neuen Sächsischen Corona-Schutzverordnung, vom 26. Mai 2021, werden die Regelungen für den Trainingsbetrieb entsprechend angepasst. Dies betrifft insbesondere die Regelungen für die Testpflicht.
Dank der sinkenden 7-Tage-Inzidenz in Leipzig unter 50, ist es weiterhin möglich Gruppentrainings in den Vereinsräumen durchzuführen. Hierbei gilt einen maximale Personenanzahl von 30 für Saal 1, 15 für Saal 2 und 5 für Saal 3.
Die bisher gültigen Regelungen zum Mindestabstand von 1,5 m und zur Maskenpflicht (mit Ausnahme bei der direkten Sportausübung) haben weiterhin bestand.
Änderungen gibt es bezüglich der Testpflicht. Trotz anhaltender Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 besteht weiterhin die Testpflicht und Kontakterfassung. Für die Teilnahme am Gruppentraining ist daher ein entsprechender negativer tagesaktueller Corona-Test vorzulegen. Selbiges gilt auch auch für die Trainer. Kinder unter sieben Jahren sind von der Testpflicht ausgeschlossen. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche können den in der Schule durchgeführten Test vorlegen. Treffen sich lediglich zwei Personen aus einem oder zwei Haushalten zum freien Training, entfällt die Testpflicht ebenfalls. Sobald mehrere Personen aus mehr aus zwei Haushalten im Saal sind, muss getestet werden. Für vollständig geimpfte, deren zweite Impfung mehr als 14 Tage zurück liegt, und für von Covid-19 genesene Personen, bis zu sechs Monaten nach der Infektion bzw. 14 Tage nach Erhalt der ersten Impfdosis auch darüber hinaus, entfällt die Testpflicht ebenfalls.
Bei einem Unterschreiten der 7-Tage-Inzidenz des Schwellenwerts 35 an 14 Tagen in Folge entfällt die Testpflicht.
Das Hygienekonzept des TC Rot-Weiss wurde entsprechend aktualisiert. Dieses ist von allen Personen, die die Vereinsräume betreten entsprechend einzuhalten. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Hygienevorschriften.
Bitt bleibt weiterhin achtsam und vor allem gesund!