2G-Regelung ab dem 19. November 2021
Corona-Update
Mit der amtlichen Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 17. November 2021 gilt ab dem 19. November 2021 die Überlastungsstufe entsprechend der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 05. November 2021.
Demnach gilt ab dem 19. November die 2G-Regelung für den Sport im Innenbereich, also für unseren kompletten Trainingsbetrieb.
Konkret bedeutet dies, dass am Training in den Vereinsräumen nur Mitglieder teilnehmen dürfen die Impfnachweis oder Genesenennachweis vorweisen können. Ausgenommen von dieser Regelung sind weiterhin Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und Personen, für die seitens der STIKO keine Impfempfehlung vorliegt.
Die Trainer und Übungsleiter werden dies entsprechend vor dem Trainingsbeginn kontrollieren und bei jedem Training Anwesenheitslisten führen, um die Kontaktnachverfolgung entsprechend der Corona-Schutz-Verordnung zu gewährleisten.
Weiterhin gilt das Hygienekonzept des TC Rot-Weiss. Dieses ist von allen Personen, die die Vereinsräume betreten entsprechend einzuhalten. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Hygienevorschriften.
Die bisher gültigen Regelungen zum Mindestabstand von 1,5 m und zur Maskenpflicht (mit Ausnahme bei der direkten Sportausübung) haben somit auch weiterhin bestand.
Bitte bleibt weiterhin achtsam und vor allem gesund!