Corona ist noch nicht vorbei
Aktualisiertes Hygienekonzept
Aktualisiert
Der Sommer neigt sich dem Ende und die Temperaturen sinken. Auch wenn wir in den letzten Monaten wieder mehr Freiheiten genießen konnten und unseren schönen Sport sowohl beim regelmäßigen Training, als auch auf Wettkämpfen wieder ausführen konnten, gehört die Corona-Pandemie noch nicht der Vergangenheit an.
Damit wir weiterhin den Trainingsbetrieb beibehalten können gilt es aufeinander acht zu geben und sich an die geltenden Regelungen zu halten.
Mit der der neuen Sächsischen Corona-Schutzverordnung, gültig ab 26. August 2021, wurde diese noch einmal an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Entsprechend habe wir auch unser Hygienekonzept aktualisiert. Dieses ist von allen Personen, die die Vereinsräume betreten entsprechend einzuhalten. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Hygienevorschriften.
Die bisher gültigen Regelungen zum Mindestabstand von 1,5 m und zur Maskenpflicht (mit Ausnahme bei der direkten Sportausübung) haben weiterhin bestand.
Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35
Änderungen gibt es bezüglich der 7-Tage-Inzidenz, überschreitet diese fünf Tage in Folge den Wert von 35, tritt am übernächsten Tag die 3G-Regelung in Kraft. Das bedeutet konkret eine erneute Kontakterfassung sowie die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises.
Für die Teilnahme am Training ist daher erneut ein negativer Corona-Test vorzulegen, sollte kein Impf- oder Genesenennachweis vorhanden sein. Dieser muss unter Aufsicht erfolgt sein. Kinder unter sieben Jahren sind von der Testpflicht ausgeschlossen. Ein Testnachweis ist ebenfalls nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen.
Seit Montag, den 06. September 2021, liegt die 7-Tage-Inzidenz über 35, damit besteht ab Sonntag, den 12. September die oben beschriebene Pflicht zur Vorlage eine Impf-, Genesenen- oder negativen Testnachweises und zur Kontakterfassung für die Teilnahme am Training in den Vereinsräumen.
Es reicht jedoch aus, die Impfnachweise, die Genesenen-Bescheinigungen oder die negativen Testergebnisse vor dem Training dem jeweiligen Trainer bzw. Trainerin oder Übungsleiter bzw. Übungsleiterin zu zeigen. Es werden keine Nachweise eingesammelt. Die Pflicht zur Vorlage des Impf-, Genesenen- oder Testnachweises besteht nur einmal wöchentlich. Der negative Test braucht daher nicht tagesaktuell sein.
Bitt bleibt weiterhin achtsam und vor allem gesund!